vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.
vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.