Streit um Nutzung der Wohnung nach Trennung

Nach Trennung und Scheidung bleibt häufig ein Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Will der andere Partner Entgelt für diese Nutzung erhalten, muss er eine so genannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung verlangen. Die Alternative „Zahlung oder Auszug“ muss deutlich werden.

Oberlandesgericht Hamm am 02. Dezember 2013 (AZ: 14 UF 166/13)

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

zurück