Nach Trennung und Scheidung bleibt häufig ein Ehepartner in der bisherigen gemeinsamen Wohnung. Will der andere Partner Entgelt für diese Nutzung erhalten, muss er eine so genannte Verwaltungs- und Benutzungsregelung verlangen. Die Alternative „Zahlung oder Auszug“ muss deutlich werden.
Oberlandesgericht Hamm am 02. Dezember 2013 (AZ: 14 UF 166/13)