Neues EU-Gewaltschutzgesetz ab 11.01.2015 für alle Mitgliedsstaaten

Die Richtlinie und die Verordnung sollen Opfer von Gewalt effektiv und europaweit schützen. Dazu werden Möglichkeiten eingeführt, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen der EU-Mitgliedstaaten auch in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Es geht also um die EU-weite einheitliche Geltung nationaler Gewaltschutzanordnungen, was zu begrüßen ist.

zurück