Die Richtlinie und die Verordnung sollen Opfer von Gewalt effektiv und europaweit schützen. Dazu werden Möglichkeiten eingeführt, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen der EU-Mitgliedstaaten auch in den anderen EU-Staaten anerkannt werden. Es geht also um die EU-weite einheitliche Geltung nationaler Gewaltschutzanordnungen, was zu begrüßen ist.