Ab 01.01.2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde; dies jedoch mit diversen Ausnahen wie z.B. Jugendliche, Auszubildende und Langzeitarbeitslose.
Ab 01.01.2015 gilt ein flächendeckender Mindestlohn von brutto 8,50 Euro je Zeitstunde; dies jedoch mit diversen Ausnahen wie z.B. Jugendliche, Auszubildende und Langzeitarbeitslose.