Geringfügige Erhöhung der ALG II Sätze (Hartz IV)

Zum 01.01.2016 wurden die Hartz IV Regelsätze angehoben, wie das Bundeskabinett am 23.09.2015 beschlossen hatte. Für Alleinstehende stieg der Regelsatz um 5 Euro von 399 Euro auf 404 Euro. Entsprechend stiegen auch die Beträge für Partner in der Bedarfsgemeinschaft, von 360 Euro auf 364 Euro (1,1 % – 1,25% Erhöhung).

Ein auch nur halbwegs würdevolles Leben ist mit diesen Beträgen nach wie vor nicht möglich.

ALG II Regelbedarf Übersicht

Bedarf bis 31.12.2015 ab
01.01.2016
Regelbedarf für Alleinstehende/ Alleinerziehende 399 € 404 €
Volljährige Partner innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft 360 € 364 €
Unter 25-Jährige im Haushalt der Eltern 320 € 324 €
Kinder 0 bis 6 Jahre 234 €* 237 €*
Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 267 €* 270 €*
Kinder 14 bis unter 18 Jahre 302 €* 306 €*
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