Lottogewinn fällt trotz langjähriger Trennung in den Zugewinnausgleich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 16.10.2013 – XII ZB 277/12 bei rechtsindex.de BGH-Entscheidung: Lottogewinn fällt trotz langjähriger Trennung in Zugewinnausgleich Auch wenn ein Ehepaar seit fast 9 Jahren getrennt lebt, ist ein in dem Zeitraum zwischen Trennung und Zustellung des Scheidungsantrags gemachter Lottogewinn im Rahmen des Zugewinnausgleichs zu berücksichtigen.