Hartz IV: Elterngeld wird als Einkommen angerechnet

 Erhält ein Bezieher von Hartz IV-Leistungen als betreuender Elternteil Elterngeld, so wird dies als Einkommen berücksichtigt.

Der Fall:

Ein Ehepaar, irakische Staatsangehörige, erhält für seine beiden Kinder Kindergeld, die Mutter darüber hinaus Elterngeld. Vor dem Sozialgericht klagten die Eltern unter anderem dagegen, dass Elterngeld als Einkommen berücksichtigt wird.

Die Entscheidung:

Ohne Erfolg. Das Elterngeld dürfe, abzüglich einer Versicherungspauschale, als Einkommen berücksichtigt werden, so das Gericht. Dies sei gerechtfertigt, da der Bedarf von Kind und betreuendem Elternteil durch die Regelleistung und die Zusatzleistungen der Grundsicherung bereits umfassend gedeckt sei. Dem Elternteil werde also keine Erwerbstätigkeit zugemutet. Der Gesetzgeber habe mit dem Elterngeld einen Anreiz schaffen wollen, eine Berufstätigkeit wegen der Betreuung eines Kindes zu unterbrechen. Dies sei Eltern, die Grundsicherungsleistungen bezögen, nicht möglich, so dass ihnen die Leistung auch nicht teilweise anrechnungsfrei belassen werden sollte.

Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 12.03.2013 (AZ: L 6 AS 623/11); Information des DAV

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