Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner – Mehr Gleichstellung für Lebenspartnerschaften

Die Bundesregierung hat am 27. Mai 2015 den Gesetzentwurf zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner beschlossen. Der Entwurf sieht in zahlreichen Gesetzen und Verordnungen gleichstellende Regelungen für Ehe und Lebenspartnerschaft vor.

Der Text vieler Gesetze bezieht sich nun bei Vorgaben für Ehepaare auch auf Lebenspartnerschaften. Die Änderungen sind überwiegend redaktionell. So wird in Vorschriften der Begriff „Ehegatte“ durch das Wort „Lebenspartner“ ergänzt.

Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag

Die Regelung dient auch der Vereinheitlichung der Rechtsordnung. Das entspricht einer Vorgabe aus dem Koalitionsvertrag. Die Anpassungen betreffen besonders das Zivilrecht sowie das Sozial- und Verfahrensrecht.

Das Gesetz sieht auch die Ausstellung einer Bescheinigung für gleichgeschlechtliche Paare vor, die im Ausland eine Partnerschaft auf Lebenszeit begründen wollen. Die Behörden einiger Staaten verlangen eine Bestätigung einer deutschen Behörde, dass der Begründung einer Partnerschaft auf Lebenszeit keine rechtlichen Hindernisse entgegenstehen.

Weitgehend angeglichen

In Deutschland sind Ehe und Lebenspartnerschaft weitgehend angeglichen. Das gilt für das öffentliche Dienstrecht, das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, das Grunderwerbssteuerrecht und das Einkommenssteuerrecht. So können sich Lebenspartner zum Beispiel mit Splitting-Tarif veranlagen lassen.

Seit 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft, kurz Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG). Es ermöglicht zwei Menschen gleichen Geschlechts die Begründung einer Lebenspartnerschaft – die sogenannte Verpartnerung.

 

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