Gemeinsame Schulden aus der Ehezeit werden geteilt

Ein Klassiker im Familienrecht: Streit darüber, wie die Schulden aufzuteilen sind, die während der gemeinsamen Ehezeit aufgelaufen sind. Der Gesetzgeber regelt es salomonisch: Sie werden geteilt, sofern nichts anderes vereinbart wurde. An Letzterem scheiden sich aber oft die Geister.

Oberlandesgericht Bremen am 3. Juni 2014 (AZ: 4 UF 43/14)

Quelle: Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

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