Elterngeld plus

Ab Juli 2015 können Eltern für Kinder, die nach diesem Datum geboren werden, das Elterngeld Plus beantragen. Damit soll ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, nach der Geburt des Kindes in Teilzeit zu arbeiten und daneben Elterngeld zu beziehen. Statt max. 12 bzw. 14 Monate können Paare jetzt 24 bzw. 28 Monate Elterngeld beanspruchen.

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