Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Masern etc.
Die Entscheidung, Impfungen gegen Tetanus, Diphterie, Masern und Pneumokokken vorzunehmen, ist eine sogenannte Entscheidung in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens im Sinne des 1687 Abs. 1 S. 2 BGB. Die Entscheidung trifft derjenige sorgeberechtigte...