Prüfung der Wirksamkeit eines Vergleichs im Ausgangsverfahren
1. Wird die Nichtigkeit eines Prozessvergleiches geltend gemacht, ist dies in dem Ausgangsverfahren, in dem der Vergleich geschlossen wurde, zu prüfen und zu entscheiden. 2. Wurde das Ausgangsverfahren vor dem 01.09.2009 eingeleitet, findet auch...