Brüssel IIa Verordnung
vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.
vom 27. November 2003 regelt die internationale Zuständigkeit der Gerichte innerhalb der europäischen Union (mit Ausnahme Dänemarks) in Ehe- und Kindschaftssachen.
Bedeutet die Scheidung für einen nicht-deutschen und schwerkranken Ehepartner dessen Ausweisung aus Deutschland, so kann das Gericht den Scheidungsantrag wegen besonderer Härte ablehnen. Amtsgerichts Berlin Tempelhof-Kreuzberg vom 27. März 2014 (AZ: 177 F 10637/13)....
Um Eltern von ihren Kindern zu trennen, braucht es gewichtige Gründe. Nach einem Beschluss des BVerfG muss das Kind durch den Kontakt entweder schon geschädigt sein, oder dies sicher drohen. Vor allem die Gerichte...
Das Oberlandesgericht Hamm hat über einen Fall entschieden, in welchem sich getrennt lebende Eltern nicht entscheiden konnten, welcher Religionsgemeinschaft ihre Kinder angehören sollen. Ergebnis: vorerst in keiner von beiden. (Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 24.Juni...